Neben der Belastung des Abwassers mit anthropogenen Spurenstoffen sind neuerdings auch die Einträge von Mikroplastik und multiresistenten Keimen im Fokus von Öffentlichkeit und Politik. Die rot-grün-rote Regierungskoalition in Bremen hat sich darauf verständigt, in der Abwasserreinigung eine vierte Reinigungsstufe anzustreben, um diese Belastungen des Abwassers zu entfernen. hanseWasser hat mit dem Umweltbetrieb und der für die Wasserwirtschaft in Bremen zuständigen Behörde gemeinsame Handlungsempfehlungen für die weitergehende Abwasserreinigung in Bremen erarbeitet und in Form einer Roadmap mit Maßnahmen und Zeitplan konkretisiert. Die Handlungsfelder der Roadmap umfassen neben den Einleitungen aus Kläranlagen auch die Einleitungen durch Mischwasserentlastungen und aus der Regenwasserkanalisation. Begleitend ist eine gezielte Kommunikation der Maßnahmen und Aufklärung zur Vermeidung und Verminderung von Stoffeinträgen geplant.

Der Bundesrat hat am 27. April 2020 die neue Düngeverordnung (DüV-20) verabschiedet, die zum 1. Mai 2020 in Kraft getreten ist. Zentrale Punkte der Novellierung ist die Ablöse des Nährstoffvergleichs durch die Dokumentation der tatsächlichen Düngemaßnahmen, die Festlegung bundesweit einheitlicher Maßnahmen in nitratbelasteten Gebieten und der Auftrag an die Bundesländer, belastete Gebiete (sog. „rote Gebiete“) nach einheitlichen Kriterien bis Ende des Jahres auszuweisen. Die Maßnahmen dienen dazu für eine Begrenzung des Stickstoffgehaltes im Boden zu sorgen, was unter anderem durch die Verlängerung von Sperrzeiten für die Ausbringung von Dünger erreicht wird.

Die Klärschlammverordnung (Stand: 3. Oktober 2017) sieht als zentrales Element vor, dass nach Ablauf bestimmter Übergangsfristen bei allen Kläranlagen Phosphor aus dem Klärschlamm oder aus der Klärschlammverbrennungsasche zurückgewonnen werden muss. Die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor greift in den Fällen, in denen der Klärschlamm einen Phosphorgehalt von 20 Gramm oder mehr je Kilogramm Trockenmasse aufweist. Die Verordnung gibt keine bestimmte Technologie zur Phosphorrückgewinnung vor, sondern lässt genügend Spielraum für den Einsatz oder die Entwicklung innovativer Rückgewinnungsverfahren.

Die derzeit praktizierte bodenbezogene Verwertung ist ab dem Jahr 2029 nur noch von Klärschlämmen aus Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße von bis zu 100.000 Einwohnerwerten und ab dem Jahr 2032 nur noch von Klärschlämmen aus Anlagen mit einer Ausbaugröße von bis zu 50.000 Einwohnerwerten zulässig.

Klimaschutz hatte bereits in der Vergangenheit einen hohen Stellenwert im gesamtgesellschaftlichen Gefüge. Die Bedeutung hat im laufenden Jahr weiter zugenommen. Hohe Erwartungen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen gerade an Unternehmen der Daseinsvorsorge sind damit verknüpft.

Die Auswirkungen der Klimaveränderungen betreffen auch die Auslegung von Kanalanlagen in Deutschland. Gemeinsam mit der Umweltbehörde gestaltet hanseWasser diesen Veränderungsprozess. Geeignete Antworten zur Förderung der Anpassung an Klimafolgen wie beispielsweise die Einführung eines Starkregenvorsorgeportals in Bremen und Konzepte für eine Überflutungsvorsorge als kommunale Gemeinschaftsaufgabe sind bereits gefunden worden und werden auch in Zukunft weiterzuentwickeln sein.

„Von der Umwelterklärung zum Nachhaltigkeitsbericht“ – unter diesem Motto hat hanseWasser sich seit 2018 mit den Themen auseinandergesetzt, die heute oftmals unter der Überschrift „Nachhaltigkeit“ zusammengefasst werden. Allen voran die Frage: Wie können Wirtschaftlichkeit, Umweltaspekte und gesellschaftliche Verantwortung in Einklang gebracht werden, um langfristig verantwortungsbewusst und erfolgreich zu handeln? Ergebnis dieser intensiven und umfangreichen Diskussion ist der 2020 veröffentlichte hanseWasser-Nachhaltigkeitsbericht.

Die vielfältigen Aspekte der Digitalisierung beschäftigen auch zunehmend die Abwasserbranche. Neben der Schaffung weiterer erforderlicher Grundlagen und der Wahrnehmung von Entwicklungschancen stellt insbesondere die Einstufung als Kritische Infrastruktur mit dem IT-Sicherheitsgesetz und der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung) besondere Anforderungen an die IT-Sicherheit und die Qualifikation von Fachkräften.