Die Leistungsverträge mit der FHB sind gebührenrechtskonform abgeschlossen, sodass aktuell keine bilanziellen Risiken für die hanseWasser erwartet werden.
Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen ist eine Klage eines Bremer Bürgers gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen anhängig, in dem die Rechtmäßigkeit eines Entwässerungsgebührenbescheids aus 2010 beschieden worden ist. Der Kläger will gegen die FHB als Beklagte eine Aufhebung wegen angeblich überhöhter Gebührenforderungen erstreiten. Zwischenzeitlich hatte das Gericht einen Beweisbeschluss erlassen, in dem die im Wirtschaftsressort angesiedelte Preisbildungs- und Preisüberwachungsstelle Bremen zur Ermittlung des zulässigen Höchstpreises für die Abwasserbeseitigung durch die hanseWasser in den Jahren 2009 und 2010 aufgefordert wird. Da auf Betreiben von Kläger und Beklagter dieses Verfahren jedoch vorläufig ruht, ist auch die Durchführung der Preisprüfung zunächst ausgesetzt worden. Die Ruhendstellung steht im Zusammenhang mit einem parallel ebenfalls vor dem OVG anhängigen und von demselben Kläger angestrengten Normenkontrollantrag gegen das Entwässerungsgebührenortsgesetz. Dieses Verfahren greift wie das Anfechtungsverfahren ebenfalls die Gebührensatzhöhe an. Der Kläger strebt zu diesem Zweck auch hier ein Preisprüfungsverfahren an. Eine Entscheidung darüber wurde noch nicht getroffen.
Die Höhe der Abwassereinleitungen sind im Wesentlichen abhängig von der Bevölkerungsentwicklung, von Gewohnheiten und Nutzungsverhalten von Privathaushalten und Gewerbe sowie von der wirtschaftlichen Entwicklung von Industrie und Gewerbe. Des Weiteren von Witterungseinflüssen, die für die Zukunft schwer zu prognostizieren sind. Auf mittlere Sicht wird ein durch technische Weiterentwicklung induzierter leichter Rückgang der Wassernutzung, kombiniert mit einer leicht positiven Bevölkerungsentwicklung, erwartet, sodass im Ergebnis mit relativ konstanten, abrechnungsfähigen Abwassermengen zu rechnen ist. Es sind derzeit keine Indizien erkennbar, die für das kommende Jahr eine wesentliche Abweichung der Mengenentwicklung von den im Wirtschaftsplan hinterlegten Ansätzen erkennen lassen.
Es besteht ein Risiko für die Nichteinhaltung der abwasserabgaberechtlichen Überwachungswerte. hanseWasser begrenzt dieses Risiko durch eine kontinuierliche Überwachung und Beprobung der Anlagen.
Im Geschäftsjahr 2017 wurde durch die FHB die Einordnung von Maßnahmen als Investitionen bzw. Anschaffungs- oder Herstellungskosten zur Diskussion gestellt. Im Kern stellte sich heraus, dass die FHB eher allgemeine steuerliche Betrachtungen anstellt, nach denen höhere Aggregierungen für den Wirtschaftsgutbegriff vorzunehmen seien. Die Aktivierungspraxis der Vergangenheit verknüpfte FHB auch mit dem Forfaitierungsmodell und der Frage der Berücksichtigung von Restbuchwerten bei Einredeverzichtserklärungen für anstehende Forderungskaufverträge. Zwecks Risikominimierung im Hinblick auf Rückkaufwerte im Heimfall und auf das Restbuchwertvolumen für künftige Forderungskaufverträge hat hanseWasser intensiv an einer Anpassung des Designs von aktuellen und zukünftigen Sanierungsvorhaben sowie an weiteren Verabredungen mit der FHB gearbeitet.
Zwischenzeitlich wurde eine Vereinbarung zum Umgang mit § 29 (4) des Leistungsvertrags I (LV) unterzeichnet. Ein Bestandteil ist die Fixierung des neuen Prozederes zur Gestaltung von Investitionen im Eigenanlagenbereich. Rückkaufwerte für Investitionen ab etwa 2019 können damit als hochgradig sicher gewertet werden. Ein weiterer Bestandteil ist die informelle Aufarbeitung in der Vergangenheit liegender Projekte für UBB.
Wirtschaftlich belastend ist die Entwicklung bei den Entsorgungskosten für Klärschlamm. Durch die kontinuierliche Entwicklung in Richtung thermischer Entsorgung muss die Gesellschaft auch in Zukunft mit steigenden Entsorgungskosten rechnen. Die HVE plant mit Partnern den Bau einer Klärschlammverbrennungsanlage. Es wird erwartet, dass die hanseWasser den Klärschlamm Ende 2022 ff. darüber entsorgen kann.
Aufgrund der immer stärkeren Durchdringung der Digitalisierung in den Geschäftsprozessen sind diese von einer sicheren, verlässlichen und widerstandsfähigen Informationsverarbeitung abhängig. Risiken für die Informationssicherheit gewinnen daher sowohl aus Unternehmenssicht als auch aus gesetzlicher Sicht zunehmend an Bedeutung. Wesentliches Ziel der Funktion für Informationssicherheit ist daher der angemessene Umgang mit Informationen und Daten gemäß den Schutzbedarfen, um eine effektive, gesamthafte Steuerung von Informationssicherheitsrisiken sicherzustellen. Darüber hinaus können sich aus dieser Entwicklung heraus auch Möglichkeiten für veränderte Geschäftsmodelle ergeben, die für die hanseWasser neue Chancen eröffnen.
Das Zinsniveau verharrt derzeit auf einem sehr niedrigen Niveau. Ein nochmaliger Zinsrückgang würde zu Mehrbelastungen im Zinsergebnis hinsichtlich der langfristigen Rückstellungen führen. Diese Effekte würden sich bei steigenden Zinssätzen erst mittel- bis langfristig langsam wieder umkehren. Auf der anderen Seite wäre ein Zinsrückgang mit Entlastungen bei den Finanzierungszinsen verbunden.
Zur Identifikation möglicher Effizienzpotenziale werden zahlreiche Benchmarking-Vergleiche und das Projekt Enterprise eingesetzt. Diese liefern stetig neue Impulse, die Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Unternehmens weiterzuentwickeln.
Chancen für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation werden in der Entwicklung der Umsatzerlöse gesehen, die im Wesentlichen durch den Ausbau des Produktportfolios und die Gewinnung von Neukunden realisiert werden sollen.